Erhabene Gesellschaft der Magie und Imaginärwelten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
Zeile 9: Zeile 9:


== Mitgliedschaft ==
== Mitgliedschaft ==
Die Mitgliedschaft in der Magischen Gesellschaft kann Außenstehenden durch bestehende Mitglieder nach gewissen Richtlininen angeboten werden. Üblicherweise wird die Mitgliedschaft dann durch die Generationen weitergereicht, wobei von Fall zu Fall entschieden wird, welche und wie viele Nachkommen aufgenommen werden. Um einer Explosion auf unüberschaubere Ausmaße vorzeubugen, ist im Normalfall nur ein Erbe zulässig, doch auch zwei lassen sich in den meisten Fällen genehmigen. Eine alternative Technik ist, nichterbende Kinder vorläufig als "informierte Dritte" zu führen, die nur oberflächlich von der Gesellschaft wissen, und sie dann durch Heirat mit anderen Familien auf vollwertige Mitglieder aufzustufen. Diese Vorgangsweise verlor jedoch, wie auch das verwandte Konzept politischer Zwangsheiraten im Allgemeinen, in modernen Zeiten deutlich an Beliebtheit. Weiters ist es üblich, dass Erben zumindest für ihre Tätigkeiten in der Gesellschaft den Nachnamen des vererbenden Vorfahren annehmen, um eine einfache Zuordnung zu ermöglichen. Bei Ehen zwischen zwei Mitgliedsfamilien wird die Namensweitergabe wiederum fallweise geklärt.
Die Mitgliedschaft in der Magischen Gesellschaft kann Außenstehenden durch bestehende Mitglieder nach gewissen Richtlininen angeboten werden. Üblicherweise wird die Mitgliedschaft dann durch die Generationen weitergereicht, wobei jedes volle Mitglied genau einen Erben bestimmen kann. Daraus ergeben sich für Ehen innerhalb der Gesellschaft zwei Erben (jeweils von Vater und Mutter) und für Ehen mit Außenstehenden einer, womit die Anzahl vollständiger Mitglieder auf lange Sicht nicht von selbst explodiert, sondern in der Theorie allein durch gezielte Rekrutierung anwächst. Fallweise sind auch Abweichungen möglich, weiters ist es eine bekannte Technik, nichterbende Kinder vorläufig als "informierte Dritte" oder "inaktive Mitgieder" zu führen, die nur begrenzt von der Gesellschaft wissen, und sie dann durch Heirat mit anderen Familien auf vollwertige Mitglieder aufzustufen. Diese Vorgangsweise verlor jedoch, wie auch das verwandte Konzept politischer Zwangsheiraten im Allgemeinen, in modernen Zeiten deutlich an Beliebtheit. Es ist üblich, dass Erben zumindest für ihre Tätigkeiten in der Gesellschaft den Nachnamen des vererbenden Vorfahren annehmen, um eine einfache Zuordnung zu ermöglichen. Bei Ehen zwischen zwei Mitgliedsfamilien wird die Namensweitergabe wiederum fallweise geklärt.


=== Mitglieder ===
=== Mitglieder ===