Erhabene Gesellschaft der Magie und Imaginärwelten: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Mitgliedschaft in der Magischen Gesellschaft kann Außenstehenden durch bestehende Mitglieder nach gewissen Richtlininen angeboten werden. Üblicherweise wird die Mitgliedschaft dann durch die Generationen weitergereicht, wobei von | Die Mitgliedschaft in der Magischen Gesellschaft kann Außenstehenden durch bestehende Mitglieder nach gewissen Richtlininen angeboten werden. Üblicherweise wird die Mitgliedschaft dann durch die Generationen weitergereicht, wobei jedes volle Mitglied genau einen Erben bestimmen kann. Daraus ergeben sich für Ehen innerhalb der Gesellschaft zwei Erben (jeweils von Vater und Mutter) und für Ehen mit Außenstehenden einer, womit die Anzahl vollständiger Mitglieder auf lange Sicht nicht von selbst explodiert, sondern in der Theorie allein durch gezielte Rekrutierung anwächst. Fallweise sind auch Abweichungen möglich, weiters ist es eine bekannte Technik, nichterbende Kinder vorläufig als "informierte Dritte" oder "inaktive Mitgieder" zu führen, die nur begrenzt von der Gesellschaft wissen, und sie dann durch Heirat mit anderen Familien auf vollwertige Mitglieder aufzustufen. Diese Vorgangsweise verlor jedoch, wie auch das verwandte Konzept politischer Zwangsheiraten im Allgemeinen, in modernen Zeiten deutlich an Beliebtheit. Es ist üblich, dass Erben zumindest für ihre Tätigkeiten in der Gesellschaft den Nachnamen des vererbenden Vorfahren annehmen, um eine einfache Zuordnung zu ermöglichen. Bei Ehen zwischen zwei Mitgliedsfamilien wird die Namensweitergabe wiederum fallweise geklärt. | ||
=== Mitglieder === | === Mitglieder === | ||