Erhabene Gesellschaft der Magie und Imaginärwelten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Mitglieder selbst werden von diversen Interessengruppen innerhalb der Gesellschaft ernannt, wobei Wahlvorgang und Amtszeit von der jeweiligen Gruppe in Eigenregie bestimmt werden. Einzige Vorgabe ist eine minimale Amtszeit von 13 Monaten, um zu vermeiden, dass die Arbeit durch ständige Personalwechsel behindert wird.
Die Mitglieder selbst werden von diversen Interessengruppen innerhalb der Gesellschaft ernannt, wobei Wahlvorgang und Amtszeit von der jeweiligen Gruppe in Eigenregie bestimmt werden. Einzige Vorgabe ist eine minimale Amtszeit von 13 Monaten, um zu vermeiden, dass die Arbeit durch ständige Personalwechsel behindert wird.
Theoretisch ist es möglich, dass eine Gruppe als Ganzes vom Rat ausgeschlossen wird, falls dadurch eine Gefahr für die Gesellschaft beseitigt wird. Dies erfordert entweder eine einstimmige Entscheidung des restlichen Rates oder einen Befehl des Direktors. Anschließend entscheiden die verbliebenen Mitglieder und der Direktor, welche Gruppe in den Rat aufgenommen wird, um die günstige Mitgliederzahl 13 zu bewahren.
Theoretisch ist es möglich, dass eine Gruppe als Ganzes vom Rat ausgeschlossen wird, falls dadurch eine Gefahr für die Gesellschaft beseitigt wird. Dies erfordert entweder eine einstimmige Entscheidung des restlichen Rates oder einen Befehl des Direktors. Anschließend entscheiden die verbliebenen Mitglieder und der Direktor, welche Gruppe in den Rat aufgenommen wird, um die günstige Mitgliederzahl 13 zu bewahren.
==== Mitglieder ====
* [[<Namen einfallen lassen1> Falk]] von der [[Gemeinschaft Vormagischer Praktiken]]