Erhabene Gesellschaft der Magie und Imaginärwelten/Grundsätze: Unterschied zwischen den Versionen

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  3.a. Auftretende Dispute sind, wenn notwendig, durch die Verwaltung der Magischen Gesellschaft zu schlichten.
  3.a. Auftretende Dispute sind, wenn notwendig, durch die Verwaltung der Magischen Gesellschaft zu schlichten.
  3.b. Der Einsatz von Gewalt, inklusive Gewalt übernatürlicher Art, in Konflikten mit anderen Mitgliedern ist ausschließlich dann gerechtfertigt, wenn andernfalls eine akute Bedrohung für die eigene Sicherheit oder für die Wahrung der Grundsätze der Magischen Gesellschaft besteht.
  3.b. Der Einsatz von Gewalt, inklusive Gewalt übernatürlicher Art, in Konflikten mit anderen Mitgliedern ist ausschließlich dann gerechtfertigt, wenn andernfalls eine akute Bedrohung für die eigene Sicherheit oder für die Wahrung der Grundsätze der Magischen Gesellschaft besteht.
4. [[Imaginärwelt]]en und ihre Bewohner sind in vorsichtiger und respektvoller Weise zu behandeln.
4.a. Die Erforschung von Imaginärwelten durch die Magische Gesellschaft und ihre Mitglieder hat so zu erfolgen, dass der Einfluss auf die Geschichte der Welt minimal bleibt.
4.b. Die Magische Gesellschaft und ihre Mitglieder sind angehalten, Konflikte mit Bewohnern von Imaginärwelten nach Möglichkeit zu vermeiden.