Erhabene Gesellschaft der Magie und Imaginärwelten/Oberster Rat: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschäftsordnung ==
== Geschäftsordnung ==
Während der generelle Rahmen im [[../Grundgesetz]] verankert ist, werden weitere Details der Tätigkeit des obersten Rates (z.B. Häufigkeit und Ablauf der Sitzungen) durch eine eigene Geschäftsordnung festgelegt. Für deren Einhalrung zuständig ist der oder die jeweilige Vorsitzende zum fraglichen Zeitpunkt.

Version vom 24. Juni 2026, 14:34 Uhr

Der Oberste Rat der Magischen Gesellschaft stellt neben dem Direktor das höchste Verwaltungsorgan dar, bestehend aus 11 Vertretern von ausgewählten einflussreichen Fraktionen der Gesellschaft. Er ist zuständig für den Erlass von Richtlinien und Gesetzen sowie für Strukturierung und Beaufsichtigung anderer Räte, an die er Teile seiner Pflichten und Privilegien delegiert.

Mitglieder

Geschäftsordnung

Während der generelle Rahmen im Erhabene Gesellschaft der Magie und Imaginärwelten/Grundgesetz verankert ist, werden weitere Details der Tätigkeit des obersten Rates (z.B. Häufigkeit und Ablauf der Sitzungen) durch eine eigene Geschäftsordnung festgelegt. Für deren Einhalrung zuständig ist der oder die jeweilige Vorsitzende zum fraglichen Zeitpunkt.