Erhabene Gesellschaft der Magie und Imaginärwelten: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Oberster Rat ===
=== Oberster Rat ===
Eine Stufe unter dem Direktor steht der oberste Rat, eine Gruppe von 13 Personen, von der die meisten Entscheidungen ausgehen. Der Rat folgt einem demokratischen Prozess, wobei üblicherweise je nach Art der Entscheidung eine Mehrheit von über der Hälfte (7 Mitglieder), zwei Dritteln (9 Mitglieder), oder drei Vierteln (10 Mitglieder) gefragt ist. In der praktischen Aufteilbarkeit liegt auch der Grund für die Mitgliederzahl von 13, die trotz des verbundenen Aberglaubens gewählt wurde.
Eine Stufe unter dem Direktor steht der oberste Rat, eine Gruppe von 13 Personen, von der die meisten Entscheidungen ausgehen. Der Rat folgt einem demokratischen Prozess, wobei üblicherweise je nach Art der Entscheidung eine Mehrheit von über der Hälfte (7 Mitglieder), zwei Dritteln (9 Mitglieder), oder drei Vierteln (10 Mitglieder) gefragt ist. In der praktischen Aufteilbarkeit liegt auch der Grund für die Mitgliederzahl von 13, die trotz des verbundenen Aberglaubens und Protest seitens der traditionell okkulten Bestandteile der Gesellschaft gewählt wurde.
Die Mitglieder selbst werden von diversen Interessengruppen innerhalb der Gesellschaft ernannt, wobei Wahlvorgsng und Amtszeit von der jeweiligen Gruppe in Eigenregie bestimmt werden. Einzige Vorgabe ist eine minimale Amtszeit von 13 Monaten, um zu vermeiden, dass die Arbeit durch ständige Personalwechsel behindert wird.
Die Mitglieder selbst werden von diversen Interessengruppen innerhalb der Gesellschaft ernannt, wobei Wahlvorgsng und Amtszeit von der jeweiligen Gruppe in Eigenregie bestimmt werden. Einzige Vorgabe ist eine minimale Amtszeit von 13 Monaten, um zu vermeiden, dass die Arbeit durch ständige Personalwechsel behindert wird.
Theoretisch ist es möglich, dass eine Gruppe als Ganzes vom Rat ausgeschlossen wird, falls dadurch eine Gefahr für die Gesellschaft beseitigt wird. Dies erfordert entweder eine einstimmige Entscheidung des restlichen Rates oder einen Befehl des Direktors. Anschließend entscheiden die verbliebenen Mitglieder und der Direktor, welche Gruppe in den Rat aufgenommen wird, um die günstige Mitgliederzahl 13 zu bewahren.
Theoretisch ist es möglich, dass eine Gruppe als Ganzes vom Rat ausgeschlossen wird, falls dadurch eine Gefahr für die Gesellschaft beseitigt wird. Dies erfordert entweder eine einstimmige Entscheidung des restlichen Rates oder einen Befehl des Direktors. Anschließend entscheiden die verbliebenen Mitglieder und der Direktor, welche Gruppe in den Rat aufgenommen wird, um die günstige Mitgliederzahl 13 zu bewahren.