Erhabene Gesellschaft der Magie und Imaginärwelten: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Oberster Rat ===
=== Oberster Rat ===
Neben dem Direktor ist das höchste Verwaltungsorgan der oberste Rat, eine Gruppe von 11 Personen, von der die meisten Entscheidungen ausgehen. Der Rat folgt einem demokratischen Prozess, wobei üblicherweise je nach Art der Entscheidung eine Mehrheit von über der Hälfte (6 Mitglieder), zwei Dritteln (8 Mitglieder), oder drei Vierteln (9 Mitglieder) gefragt ist. Im Sinne dieser Aufteilbarkeit wurde die Anzahl der Mitglieder historisch immer auf eine Primzahl festgelegt, von anfangs 3 auf 5 auf 7 schließlich auf die heutigen 11. Die nächste Aufstockung auf 13 wird gelegentlich angedacht, stößt aber wegen des verbundenen Aberglaubens auf etwas Widerstand seitens der traditionell okkulten Bestandteile der Gesellschaft.
Neben dem Direktor ist das höchste Verwaltungsorgan der oberste Rat, eine Gruppe von 11 Personen, die für die Strukturierung und Beaufsichtigung anderer Räte zuständig ist sowie in besonders kritischen oder dringlichen Angelegenheiten direkte Beschlüsse verabschiedet. Der oberste Rat folgt einem demokratischen Prozess, wobei üblicherweise je nach Art der Entscheidung eine Mehrheit von über der Hälfte (6 Mitglieder), zwei Dritteln (8 Mitglieder), oder drei Vierteln (9 Mitglieder) gefragt ist. Im Sinne dieser Aufteilbarkeit wurde die Anzahl der Mitglieder historisch immer auf eine Primzahl festgelegt, von anfangs 3 auf 5 auf 7 schließlich auf die heutigen 11. Die nächste Aufstockung auf 13 wird gelegentlich angedacht, stößt aber wegen des verbundenen Aberglaubens auf etwas Widerstand seitens der traditionell okkulten Bestandteile der Gesellschaft.
Die Mitglieder selbst werden von diversen Interessengruppen innerhalb der Gesellschaft ernannt, wobei Wahlvorgang und Amtszeit von der jeweiligen Gruppe in Eigenregie bestimmt werden. Einzige Vorgabe ist eine minimale Amtszeit von 18 Monaten, um zu vermeiden, dass die Arbeit durch ständige Personalwechsel behindert wird.
Die Mitglieder selbst werden von diversen Interessengruppen innerhalb der Gesellschaft ernannt, wobei Wahlvorgang und Amtszeit von der jeweiligen Gruppe in Eigenregie bestimmt werden. Einzige Vorgabe ist eine minimale Amtszeit von 18 Monaten, um zu vermeiden, dass die Arbeit durch ständige Personalwechsel behindert wird.
Theoretisch ist es möglich, dass eine Gruppe als Ganzes vom Rat ausgeschlossen wird, falls dadurch eine Gefahr für die Gesellschaft beseitigt wird. Dies erfordert entweder eine einstimmige Entscheidung des restlichen Rates oder einen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln bewilligten Antrag des Direktors. Anschließend entscheiden die verbliebenen Mitglieder und der Direktor, welche Gruppe in den Rat aufgenommen wird, um die günstige Mitgliederzahl zu bewahren.
Theoretisch ist es möglich, dass eine Gruppe als Ganzes vom Rat ausgeschlossen wird, falls dadurch eine Gefahr für die Gesellschaft beseitigt wird. Dies erfordert entweder eine einstimmige Entscheidung des restlichen Rates oder einen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln bewilligten Antrag des Direktors. Anschließend entscheiden die verbliebenen Mitglieder und der Direktor, welche Gruppe in den Rat aufgenommen wird, um die günstige Mitgliederzahl zu bewahren.