Erhabene Gesellschaft der Magie und Imaginärwelten/Grundsätze: Unterschied zwischen den Versionen

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== Inhalt ==
== Inhalt ==
Die Grundsätz lauten in ihrer 5. Fassung von [[1966]] wie folgt.
Die Grundsätze lauten in ihrer 5. Fassung von [[1966]] wie folgt.
  1. Es ist mit allen Mitteln zu verhindern, dass durch Magie oder andere übernatürliche Einflüsse Schaden an der Menschheit, ihrer Kultur oder ihren Nationen im 1. Kosmos entsteht.
Die Erhabene Gesellschaft für Magie und Imaginärwelten, im Folgenden Magische Gesellschaft, erklärt hiermit, dass das Handeln ihrer Verwaltung und all ihrer Mitglieder (gem. Definition durch das [[../Administratives Grundgesetz|administrative Grundgesetz]]) durch diese Grundsätze bestimmt ist:
  1.a. Da schon die Existenz von Magie inkompatibel ist mit Annahmen, auf denen die gesamte Stabilität unserer derzeitigen Zivilisation beruht, bedeutet dies insbesondere, dass die Geheimhaltung stets gewahrt bleiben muss
  1. Es ist mit allen Mitteln zu verhindern, dass durch [[Magie]] oder andere [[übernatürlich]]e Einflüsse Schaden an der [[Mensch]]heit, ihrer Kultur oder ihren Nationen im [[1. Kosmos]] entsteht.
  1.a. Da schon die Existenz von Magie inkompatibel ist mit Annahmen, auf denen die gesamte Stabilität unserer derzeitigen Zivilisation beruht, bedeutet dies insbesondere, dass die Geheimhaltung stets gewahrt bleiben muss.
1.b. Wo ein solcher Schaden nicht gänzlich vermeidbar ist, besteht die Aufgabe der Magischen Gesellschaft darin, dessen Ausmaß zu minimieren.
2. Das Verständnis des Übernatürlichen ist durch stetige Forschung zu mehren und durch sorgfältige Dokunentation zu erhalten.
2.a. Die Mitglieder der Magischen Gesellschaft sind angehalten, ihre Fähigkeiten im Sinne dieser Ziele einzusetzen.
2.b. Die Verwaltung der Magischen Gesellschaft hat Mitglieder, die im Sinne dieser Ziele handeln, in angebrachtem Rahmen zu unterstützen.
2.c. Die Verantwortung zur Dokumentation und Weitergabe der auf diesem Wege erlangten Erkenntnisse liegt vorrangig bei der Verwaltung der Magischen Gesellschaft.
3. Mitglieder der Magischen Gesellschaft sind generell zu friedlicher Kooperation untereinander verpflichtet.
3.a. Auftretende Dispute sind, wenn notwendig, durch die Verwaltung der Magischen Gesellschaft zu schlichten.
3.b. Der Einsatz von Gewalt, inklusive Gewalt übernatürlicher Art, in Konflikten mit anderen Mitgliedern ist ausschließlich dann gerechtfertigt, wenn andernfalls eine akute Bedrohung für die eigene Sicherheit oder für die Wahrung der Grundsätze der Magischen Gesellschaft besteht.
4. [[Imaginärwelt]]en und ihre Bewohner sind in vorsichtiger und respektvoller Weise zu behandeln.
4.a. Die Erforschung von Imaginärwelten durch die Magische Gesellschaft und ihre Mitglieder hat so zu erfolgen, dass der Einfluss auf die Geschichte der Welt minimal bleibt.
4.b. Die Magische Gesellschaft und ihre Mitglieder sind angehalten, Konflikte mit Bewohnern von Imaginärwelten nach Möglichkeit zu vermeiden.

Aktuelle Version vom 25. Juni 2026, 07:53 Uhr

Die Grundsätze der Magischen Gesellschaft sind eine allgemeine, aber rechtlich bindende Darstellung der wichtigsten Prioritäten und Regeln, nach denen die Organisation zu handeln hat.

Inhalt

Die Grundsätze lauten in ihrer 5. Fassung von 1966 wie folgt.

Die Erhabene Gesellschaft für Magie und Imaginärwelten, im Folgenden Magische Gesellschaft, erklärt hiermit, dass das Handeln ihrer Verwaltung und all ihrer Mitglieder (gem. Definition durch das administrative Grundgesetz) durch diese Grundsätze bestimmt ist:
1. Es ist mit allen Mitteln zu verhindern, dass durch Magie oder andere übernatürliche Einflüsse Schaden an der Menschheit, ihrer Kultur oder ihren Nationen im 1. Kosmos entsteht.
1.a. Da schon die Existenz von Magie inkompatibel ist mit Annahmen, auf denen die gesamte Stabilität unserer derzeitigen Zivilisation beruht, bedeutet dies insbesondere, dass die Geheimhaltung stets gewahrt bleiben muss.
1.b. Wo ein solcher Schaden nicht gänzlich vermeidbar ist, besteht die Aufgabe der Magischen Gesellschaft darin, dessen Ausmaß zu minimieren.
2. Das Verständnis des Übernatürlichen ist durch stetige Forschung zu mehren und durch sorgfältige Dokunentation zu erhalten.
2.a. Die Mitglieder der Magischen Gesellschaft sind angehalten, ihre Fähigkeiten im Sinne dieser Ziele einzusetzen.
2.b. Die Verwaltung der Magischen Gesellschaft hat Mitglieder, die im Sinne dieser Ziele handeln, in angebrachtem Rahmen zu unterstützen.
2.c. Die Verantwortung zur Dokumentation und Weitergabe der auf diesem Wege erlangten Erkenntnisse liegt vorrangig bei der Verwaltung der Magischen Gesellschaft.
3. Mitglieder der Magischen Gesellschaft sind generell zu friedlicher Kooperation untereinander verpflichtet.
3.a. Auftretende Dispute sind, wenn notwendig, durch die Verwaltung der Magischen Gesellschaft zu schlichten.
3.b. Der Einsatz von Gewalt, inklusive Gewalt übernatürlicher Art, in Konflikten mit anderen Mitgliedern ist ausschließlich dann gerechtfertigt, wenn andernfalls eine akute Bedrohung für die eigene Sicherheit oder für die Wahrung der Grundsätze der Magischen Gesellschaft besteht.
4. Imaginärwelten und ihre Bewohner sind in vorsichtiger und respektvoller Weise zu behandeln.
4.a. Die Erforschung von Imaginärwelten durch die Magische Gesellschaft und ihre Mitglieder hat so zu erfolgen, dass der Einfluss auf die Geschichte der Welt minimal bleibt.
4.b. Die Magische Gesellschaft und ihre Mitglieder sind angehalten, Konflikte mit Bewohnern von Imaginärwelten nach Möglichkeit zu vermeiden.