Erhabene Gesellschaft der Magie und Imaginärwelten: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Oberster Rat === | === Oberster Rat === | ||
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Neben dem Direktor ist das höchste Verwaltungsorgan der oberste Rat, eine Gruppe von 11 Personen, die für die Strukturierung und Beaufsichtigung anderer Räte zuständig ist sowie in besonders kritischen oder dringlichen Angelegenheiten direkte Beschlüsse verabschiedet. Der oberste Rat folgt einem demokratischen Prozess, wobei üblicherweise je nach Art der Entscheidung eine Mehrheit von über der Hälfte (6 Mitglieder), zwei Dritteln (8 Mitglieder), oder drei Vierteln (9 Mitglieder) gefragt ist. Im Sinne dieser Aufteilbarkeit wurde die Anzahl der Mitglieder historisch immer auf eine Primzahl festgelegt, von anfangs 3 auf 5 auf 7 schließlich auf die heutigen 11. Die nächste Aufstockung auf 13 wird gelegentlich angedacht, stößt aber wegen des verbundenen Aberglaubens auf etwas Widerstand seitens der traditionell okkulten Bestandteile der Gesellschaft. | Neben dem Direktor ist das höchste Verwaltungsorgan der oberste Rat, eine Gruppe von 11 Personen, die für die Strukturierung und Beaufsichtigung anderer Räte zuständig ist sowie in besonders kritischen oder dringlichen Angelegenheiten direkte Beschlüsse verabschiedet. Der oberste Rat folgt einem demokratischen Prozess, wobei üblicherweise je nach Art der Entscheidung eine Mehrheit von über der Hälfte (6 Mitglieder), zwei Dritteln (8 Mitglieder), oder drei Vierteln (9 Mitglieder) gefragt ist. Im Sinne dieser Aufteilbarkeit wurde die Anzahl der Mitglieder historisch immer auf eine Primzahl festgelegt, von anfangs 3 auf 5 auf 7 schließlich auf die heutigen 11. Die nächste Aufstockung auf 13 wird gelegentlich angedacht, stößt aber wegen des verbundenen Aberglaubens auf etwas Widerstand seitens der traditionell okkulten Bestandteile der Gesellschaft. | ||
Die Mitglieder selbst werden von diversen Interessengruppen innerhalb der Gesellschaft ernannt, wobei Wahlvorgang und Amtszeit von der jeweiligen Gruppe in Eigenregie bestimmt werden. Einzige Vorgabe ist eine minimale Amtszeit von 18 Monaten, um zu vermeiden, dass die Arbeit durch ständige Personalwechsel behindert wird. | Die Mitglieder selbst werden von diversen Interessengruppen innerhalb der Gesellschaft ernannt, wobei Wahlvorgang und Amtszeit von der jeweiligen Gruppe in Eigenregie bestimmt werden. Einzige Vorgabe ist eine minimale Amtszeit von 18 Monaten, um zu vermeiden, dass die Arbeit durch ständige Personalwechsel behindert wird. | ||
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== Gesetze == | == Gesetze == | ||
In ihrer Funktion als effektiv unabhängiger Staat auf dem Boden des 4. Kosmos regelt die Magische Gesellschaft sich selbst und ihre Mitglieder durch eine Reihe von Gesetzen. Die Autorität zur Gesetzgebung liegt beim obersten Rat und kann von diesem an andere Räte delegiert werden, die Auslegung und Anwendung obliegt den Gerichten. | In ihrer Funktion als effektiv unabhängiger Staat auf dem Boden des 4. Kosmos regelt die Magische Gesellschaft sich selbst und ihre Mitglieder durch eine Reihe von Gesetzen. Die Autorität zur Gesetzgebung liegt beim obersten Rat und kann von diesem an andere Räte delegiert werden, die Auslegung und Anwendung obliegt den Gerichten. | ||
=== Grundgesetze === | |||
Einen besonderen Status haben die Grundgesetze, die von den ursprünglichen Mitgliedern der Erhabenen Gesellschaft für Magie beschlossen wurden und grob einer Verfassung entsprechen. Änderungen an diesen Gesetzen erfordern mindestens eine Zweidrittelmehrheit des obersten Rates und sind nicht delegierbar. Zu den Grundgesetzen zählen die [[/Grundsätze|Grundsätze]], welche die Prioritäten und wichtigsten Regeln der Gesellschaft niederschreiben, und das [[/Administratives Grundgesetz|administrative Grundgesetz]], welches ihre Verwaltungsstrukturen definiert. | |||
== Finanzierung == | == Finanzierung == | ||