Erhabene Gesellschaft der Magie und Imaginärwelten: Unterschied zwischen den Versionen

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== Mitgliedschaft ==
== Mitgliedschaft ==
Die Mitgliedschaft in der Magischen Gesellschaft kann Außenstehenden durch bestehende Mitglieder nach gewissen Richtlininen angeboten werden. Üblicherweise wird die Mitgliedschaft dann durch die Generationen weitergereicht, wobei von Fall zu Fall entschieden wird, welche und wie viele Nachkommen aufgenommen werden. Es ist außerdem üblich, dass diese Erben zumindest für ihre Tätigkeiten in der Gesellschaft den Nachnamen des vererbenden Vorfahren annehmen, um eine einfache Zuordnung zu ermöglichen. Bei Heiraten zwischen zwei Mitgliedsfamilien wird die Namensweitergabe fallweise geklärt.
Die Mitgliedschaft in der Magischen Gesellschaft kann Außenstehenden durch bestehende Mitglieder nach gewissen Richtlininen angeboten werden. Üblicherweise wird die Mitgliedschaft dann durch die Generationen weitergereicht, wobei von Fall zu Fall entschieden wird, welche und wie viele Nachkommen aufgenommen werden. Um einer Explosion auf unüberschaubere Ausmaße vorzeubugen, ist im Normalfall nur ein Erbe zulässig, doch auch zwei lassen sich in den meisten Fällen genehmigen. Eine alternative Technik ist, nichterbende Kinder vorläufig als "informierte Dritte" zu führen, die nur oberflächlich von der Gesellschaft wissen, und sie dann durch Heirat mit anderen Familien auf vollwertige Mitglieder aufzustufen. Diese Vorgangsweise verlor jedoch, wie auch das verwandte Konzept politischer Zwangsheiraten im Allgemeinen, in modernen Zeiten deutlich an Beliebtheit. Weiters ist es üblich, dass Erben zumindest für ihre Tätigkeiten in der Gesellschaft den Nachnamen des vererbenden Vorfahren annehmen, um eine einfache Zuordnung zu ermöglichen. Bei Ehen zwischen zwei Mitgliedsfamilien wird die Namensweitergabe wiederum fallweise geklärt.


=== Mitglieder ===
=== Mitglieder ===