Erhabene Gesellschaft der Magie und Imaginärwelten: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Utso (Diskussion | Beiträge) Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung |
Utso (Diskussion | Beiträge) Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung |
||
| Zeile 167: | Zeile 167: | ||
=== Gerichte === | === Gerichte === | ||
Unabhängig von allen Räten agieren die Gerichte, um die Einhaltung der beschlossenen Regeln zu prüfen und Entscheidungen in konkreten Streitfällen zu finden. | Unabhängig von allen Räten agieren die Gerichte, um die Einhaltung der beschlossenen Regeln zu prüfen und Entscheidungen in konkreten Streitfällen zu finden. Hier wird wiederum zwischen drei getrennten Institutionen unterschieden: | ||
* Das Ratsgericht behandelt Themen, die die Auslegung der Zuständigkeiten und Befugnisse eines Rates betreffen sowie Klagen gegen deren Beschlüsse oder gegen die Führung der Gesellschaft im Allgemeinen. | |||
* Das Zivilgericht behandelt Streitfälle zwischen einzelnen Mitgliedern der Magischen Gesellschaft. | |||
* Das oberste Gericht behandelt beeinspruchte Beschlüsse der anderen Gerichte sowie bestimmte von der Führung der Magischen Gesellschaft gegen einzelne Mitglieder gerichtete Klagen z.B. wegen Geheimhaltungsbruch. | |||
Für die Bestellung von Richtern und Ausarbeitung der Rahmenbedingungen der Gerichtsarbeit ist der Rechtsrat zuständig, wobei Beschlüsse im Bezug auf das oberste Gericht zusätzlich durch den obersten Rat bestätigt werden müssen. | |||
== Finanzierung == | == Finanzierung == | ||